Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

Im Notfall sicher zum Ausgang

Fluchtwegkennzeichnungen sind in allen Betrieben und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben (§ 30 Unfallverhütungsvorschrift BGV A1). Wichtig ist die fachgerechte Fluchtwegplanung mit zentral positionierten Rettungswegplänen (Feuerwehrpläne).

Rettungszeichen und Rettungswegkennzeichnungen markieren im Brandfall einen sicheren Fluchtweg. Im Notfall kann die richtige Kennzeichnung Leben retten. Wir stellen sicher, dass Fluchtwege und Notausgänge gut sichtbar sind. Wir bieten Ihnen langnachleuchtende Schilder zur Kennzeichnung Ihrer Notausgänge und Rettungswege, entsprechen aktuellen Vorschriften wie BGV A8, DIN 4844 und DIN 67510.


Mit Hilfe einer Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten nach DIN/VDE 0108 erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Gebäude durch eine deutliche Kennzeichnung Ihrer Fluchtwege und Notausgänge, die auch bei Stromausfall im Dunkeln gut sichtbar bleibt. Wir planen für Sie die Sicherheitsbeleuchtung nach Ihrem Bedarf, ob mit Einzelakkuleuchten oder Zentralbatteriesystemen.

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